Ausbildungsklassen der Fahrschule Oliver Stolte in Bielefeld-Brake und Bielefeld-Quelle
Hier findest Du eine Übersicht und detaillierte Informationen zu den einzelnen Führerscheinklassen.
Bei Fragen zu der Fahrschule Oliver Stolte in Bielefeld oder zu unseren einzelnen Ausbildungsklassen ruf uns einfach an oder schreibe uns eine E-Mail.
Für die Motorraderlaubnis, Klasse A (beschränkt) ist ein Mindestalter von 18 Jahren vorgesehen. Die unbeschränkte Klasse A kann ab 25 Jahren erworben werden.
Damit können Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h gefahren werden.
Die Grundausbildung mit Sonderfahrten ist auch hier vorgesehen (drei Überlandfahrten, 1 Autobahn, 1 Nachfahrt; allerdings reduzieren sich die Sonderfahrten um die Hälfte bei vorherigem Erwerb der Führerscheinklasse A1).
Der Führerschein A1 ist gültig für Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkraftrad). (Außerdem bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres max. 80 km/h).
Wenn du bereits 17 Jahre alt bist/wirst, kannst du das "Begleitende Fahren ab 17" für PKWs der Klasse B (Auto) erwerben. Zur Grundausbildung gehören, neben der theoretischen und praktischen Ausbildung, die vorgeschriebenen Sonderfahrten (fünf Überlandfahrten, vier Autobahnfahrten, drei Nachtfahrten).
Die Klasse BE baut auf die Führerscheinklasse B auf und umfasst die Anhängerausbildung. Sie besteht aus einer praktischen Ausbildung mit den vorgeschriebenen Sonderfahrten (drei Überlandfahrten, eine Autobahnfahrt, eine Nachfahrt).
Die Klasse M erlaubt die Benutzung von Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h, km/h, Mindestalter 16 Jahre.
Neben der theoretischen Ausbildung müssen nur „normale“ Fahrstunden absolviert werden, keine Sonderfahrten. Diese Klasse ist in der Führscheinklasse B enthalten.
Der Führerschein Klasse L ist für Zugmaschinen, die für den Einsatz in Land- und Forstwirtschaft bestimmt sind und auch dort genutzt werden. Die Zugmaschinen selbst dürfen nicht mehr als 32 km/h schnell sein. Fährst Du mit Anhänger(n) ist 25 km/h die Höchstgrenze. Außerdem darfst Du mit dem Führerschein Klasse L selbst fahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge bewegen. Sie dürfen ebenfalls nicht schneller als 25 km/h sein. Anhänger an diesen Fahrzeugen sind erlaubt. Mindestalter 16 Jahre. Eine Fahrausbildung ist nicht vorgesehen. Diese ist ebenfalls wie bei der Klasse M in der Führerscheinklasse B enthalten.
Für Leichtkrafträder und Kleinkrafträder gilt das Mindestalter von 16 Jahren. Den „Mofaführerschein“ kannst du schon ab 15 Jahren erwerben.
Eine praktische und theoretische Prüfung ist in allen Klassen
(bis auf Mofa - dort nur theoretisch) zu absolvieren.
Wir schulen auf VW (PKW) und überwiegend Kawasaki (Motorrad).